Ist es nicht möglich aus einem Originaltitel die Stimme einfach zu entfernen?
Es gibt tatsächlich Programme, die dies tun sollen. Allerdings ist das Ergebnis in allen Fällen stets höchst unbefriedigend. Die Stimme ist nie vollständig entfernt und die Klangqualität der Musik leidet enorm unter diesem Eingriff. Um nur halbwegs ordentliche Playbacks zu erstellen ist diese Art von Software ungeeignet.
Warum ist die Herstellung eines Playbacks so teuer?
Bei der Playbackherstellung muss jede Spur des Originaltracks neu eingespielt werden und somit eine komplette Neuaufnahme des Stückes erstellt werden. Würden Sie dies alles über den gewöhnlichen Weg machen, müssten Sie einen Produzenten beauftragen, ein Studio mieten, unterschiedliche Musiker bezahlen und falls noch kein Arrangement zu dem Titel besteht auch einen Arrangeur dazuholen. Auf diesem Weg können pro Titel leicht Summen im 4-stelligen Bereich zustandekommen. Ich kann Ihnen nur deshalb viel günstigere Preise anbieten (in der Regen im niedrigen 3-stelligen Bereich), weil die Playbacks im "Ein-Mann-Betrieb" erstellt werden. Dennoch fallen auch bei mir Ausgaben an, die zur ständigen Verbesserung der Qualität beitragen sollen. So werden die verwendeten Softwareprodukte ständig aktualisiert und erweitert, neue Hardware angeschaft und gewartet.
Weshalb kostet ein Playback aus einer Notenvorlage mehr, als eins aus einer Tonaufnahme?
Bei einer Tonaufnahme ist schon ein Arrangement vorhanden, das "nur noch" nachgespielt werden muss. Bei einer Notenvorlage muss zusätzlich ein Arrangement erstellt werden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wie werden die unterschiedlichen Spuren bei einem Playback eingespielt?
Gitarren- und E-Gitarren-Spuren werden "live", d.h. mit echten Instrumenten eingespielt. Alles andere erfolgt mit sogenannten Virtuellen Instrumenten. Diese neue Art von Softwareinstrumenten hat in den letzten Jahren die Musikproduktion derart geprägt, dass sie bspw. aus Musik in den Charts kaum mehr wegzudenken sind. Diese Entwicklung wiederum haben wir den immer leistungsfähiger werdenden Computern zu verdanken. Gute Virtuelle Instrumente sind im Klang häufig nicht mehr von "echten" Intrumenten zu Unterscheiden.
Muss ich GEMA-Gebühren für das Playback zahlen?
GEMA-Gebühren fallen immer dann an, wenn GEMA-pflichtige Musik aufgeführt oder vervielfältigt wird. Da der hier angebotene Service lediglich eine von Ihnen gekaufte Dienstleistung ist, fallen dabei auch keine GEMA-Gebühren an. Wenn Sie das Lied jedoch aufführen wollen, gelten die gleichen Regeln, wie wenn Sie es mit einer Band live spielen würden: Handelt es sich um GEMA-pflichtiges Material, muss es bei der GEMA angemeldet werden.
Was wird benötigt, bevor der Auftrag erteilt wird?
Die Tonvorlage und Noten (falls vorhanden) sollten per Mail geliefert werden. Zudem sollte vor dem Beginn der Arbeiten das gewünschte Tempo und die Tonart bekannt sein. Gibt es Dinge, die anders als in der Vorlage umgesetzt werden sollen, sollte dies ebenfalls im Detail vor der Auftragserteilung besprochen werden. Dies dient unter anderem dazu, den Preis möglichst realistisch einschätzen zu können. Soll ein Arrangement erstellt werden, so ist es hilfreich und zeitsparend schon zu Beginn der Arbeiten eine möglichst konkrete Vorstellung davon zu haben.
Bekomme ich eine Rechnung?
Selbstverständlich!
Sie sind der 40640. Besucher!